Welche Rechte habe ich bei Lieferverzug?

Bei Lieferverzug einer bestellten Ware hat man als Kunde mehr Rechte, als es auf den ersten Blick den Anschein hat. Seitdem im Jahr 2002 das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz inkraft getreten ist, hat der Kunde mehr Rechte denn je. Einen Lieferverzug kann man jedoch geltend machen, wenn der Verkäufer die Lieferung der bestellten Ware schuldhaft verzögert hat und der Kunde den Verkäufer deshalb angemahnt hat.

AnleitungSchwierigkeitsgrad: Einfach

1Welche Rechte habe ich bei Lieferverzug?

Folgende Rechte haben Sie als Kunde unter verschiedenen Vorraussetzungen bei einer schuldhaften Verzögerung der fälligen Lieferung einer Ware:

  • Rücktritt vom bestehenden Kaufvertrag
  • Forderung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung
  • Den so genannten Ersatz des Verzögerungsschadens

Diese Rechte müssen schriftlich in gesetzlich vorgeschriebener Form beim Verkäufer einreichen.

2Ab wann gilt eine Lieferung als verzögert?

Eine Lieferung gilt dann als verzögert, wenn der vereinbarte Liefertermin nicht eingehalten worden ist. Bei den meisten Kaufverträgen wird die Lieferung entweder für einen bestimmten Tag vereinbart oder aber für einen bestimmten Zeitraum, beispielsweise innerhalb einer oder zwei Wochen. Ist dann der Termin verstrichen kann der Kunde verschiedene Rechte in Anspruch nehmen, die seit dem 01.02.2002 gelten. Es ist unerheblich, ob der Kaufvertrag per Rechnung, per Vorkasse, Nachnahme oder Kreditkarte entstanden ist. Der Kunde hat auf jeden Fall ein Recht auf Lieferung der bestellten Ware. Ist die Lieferfrist verstrichen können Sie den Rücktritt vom Kaufvertrag verlangen, den Ersatz des Verzögerungsschadens oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung.

3Was bedeuten die verschiedenen Ansprüche des Kunden?

Beim Rücktritt vom Kaufvertrag wird der Kauf der Ware so behandelt, als wäre er nie zustande gekommen. Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist ein wirksam zustande gekommener schriftlicher Vertrag zwischen Käufer und Verkäufer. Zudem muss die vom Kunden angemessene Lieferfrist fruchtlos geblieben sein. Bei Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind die Voraussetzungen ähnlich. Die Höhe des Schadensersatzes wird hier individuell geregelt. Bei der verspäteten Lieferung einer Ware kann der Käufer einen Ersatz des Verzögerungsschadens verlangen. Sind sich Käufer und Verkäufer darüber einig, dass trotz der verspäteten Lieferung der Kaufvertrag bestehen bleibt dann wird der Verzögerungsschaden geltend gemacht. Voraussetzung hierfür ist auch ein wirksamer Kaufvertrag.

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