Die Mietkaution stellt eine erhebliche finanzielle Belastung für Mieter, die umziehen wollen, dar. Sie haben allerdings mehrere Möglichkeiten, um diese zu finanzieren.
Ein Umzug ist für die meisten Menschen mit einer erheblichen finanziellen Belastung verbunden. Sie müssen den Umzug inklusive Transport von Möbeln und Einrichtungsgegenständen organisieren und finanzieren. Teilweise müssen sie sogar die Miete doppelt bezahlen, weil sich die Kündigungsfrist der alten Wohnung mit dem Einzugstermin in die neue Bleibe unglücklich überschneidet. Deshalb stellt die Mietkaution für die neue Wohnung eine erhebliche finanzielle Belastung dar, welche die wenigsten Mieter in bar auf den Tisch legen können. Sie brauchen deshalb rechtzeitig eine Alternative für diese Finanzierung. Wie man eine Mietkaution auch finanzieren kann, ist hier beschrieben.
AnleitungSchwierigkeitsgrad: Einfach
1Was ist die Mietkaution?
Dass eine Mietkaution beim Einzug in die neue Wohnung automatisch fällig wird, ist nicht vorgeschrieben, so der Deutsche Mieterbund. Allerdings ist es schon längst Standard, dass im Mietvertrag das Hinterlegen einer Kaution festgeschrieben ist. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Absicherung des Vermieters. Er kann die Kaution einbehalten, wenn der Mieter nach dem Auszug noch Schulden für Miete oder Nebenkosten hat. Auch wenn Reparaturen für vom Mieter verursachte Schäden erledigt werden müssen, springt die Kaution ein. Die Kaution darf maximal drei Kaltmieten betragen.
2Diese Möglichkeiten gibt es:
Die Mietkaution kann auf mehrere Möglichkeiten hinterlegt werden. Am häufigsten wird in Deutschland eine Barkaution vereinbart, weil sie am bequemsten abgewickelt werden kann. Der Mieter übergibt in dem Fall dem Vermieter den Betrag in bar oder zahlt ihn auf ein Konto ein.
Eine weitere beliebte Möglichkeit ist die Verpfändung eines Sparguthabens oder anderen Geldanlagen. Die jeweilige Geldanlage läuft dann nach wie vor auf den Namen des Mieters. Allerdings wird der Bank das Pfandrecht des Vermieters angezeigt.
Der Mieter kann einen Dritten bitten, eine Bürgschaft zu übernehmen. Das können sowohl Privatpersonen als auch Banken oder Versicherungen sein. Der Bürge verpflichtet sich in diesem Fall, für eventuelle Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis einzustehen. Diese Variante bietet dem Mieter den Vorteil, dass er seine Barschaft für die Mietkaution nicht antasten muss. Dafür, dass sie das Kreditrisiko in Kauf nehmen, berechnen Banken und Versicherungen eine sogenannte Avalprovision.
Versicherungen bieten außerdem Mietkautionsversicherungen an. In diesem Fall muss der Mieter für die Kaution kein Geld in die Hand nehmen. Die Urkunde des Versicherungsvertrags wird beim Vermieter hinterlegt, der Mieter zahlt an die Versicherung eine jährliche Prämie dafür, dass die Versicherung im Zweifelsfall einspringt.
Sofern die Kaution nicht ausreicht, um die Verbindlichkeiten abzudecken, greift das Vermieterpfandrecht. Der Vermieter hat dann ein Pfandrecht auf alle Gegenstände, die der Mieter in die Wohnung oder in die gewerblichen Räume eingebracht hat. Dieses Recht ist gesetzlich geregelt.
3Verein bürgt für die Mieter
Was viele Mieter beim Umzug vor ein Problem stellt: Der Vermieter der alten Wohnung hat bis zu neun Monate Zeit für die Rückzahlung der Kaution. Seit November 2008 gibt es deshalb den Mietkautionsbund e.V. Der Verein übernimmt die Bürgschaft für die Kaution und verlangt dafür eine Aufnahmegebühr von 9,90 Euro sowie jährlich 4,7 Prozent der Kautionssumme.